IN KOOPERATION
MIT DER

AGB’s

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen der Musikerinitiative Ahaus e.V, Parallelstraße 1, 48683 Ahaus (im folgenden MIA genannt) und Käufer: innen von Eintrittskarten des von der MIA veranstalteten „SPERENZKEN“ in 48683 Ahaus, Unterortwick 32.

1. Kauf eines Tickets

2. Einlass

3. Absage, Abbruch der Veranstaltung, Verspätung, Programmänderung

4. Verbote & Hausrecht

5. Lebensmittel & Getränke

6. Jugendschutz

7. Aufzeichnungsgeräte & Aufnahmen

8. Lautstärke & Hörschutz

9. Haftung

10. Datenschutz

11. Sonstiges

12. Anwendbares Recht & salvatorische Klausel



1 Kauf eines Tickets

1.1 Mit Kauf eines Tickets werden Käufer: innen, sowie die MIA (Veranstalter) Vertragspartner. Der Eintritt zu den Konzerten der Veranstaltungsreihe “SPERENZKEN” ist limitiert. Beim Kauf von Tickets über die Website des SPERENZKEN gelten zusätzlich die AGB des Ticketing Vertragspartners. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für Kaufverträge für Tickets mit einem festgelegten Veranstaltungsdatum gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht. Eine Zahlung der Tickets kann ausschließlich per den vom Ticketdienstleister HÖME bereitgestellten Zahlungsmethoden erfolgen. Die Regelungen dieser AGB gelten auch für Besucher des SPERENZKENs, die ein Ticket über eine Verlosung erhalten haben oder auf der Gästeliste stehen; diese Personen erklären sich mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes mit den Regelungen dieser AGB einverstanden und werden ebenfalls Vertragspartner des Betreibers. Im Folgenden werden diese Vertragspartner als Besucher bezeichnet.


1.2 Gegenstand des Vertrages ist der Besuch eines Konzertes des „SPERENZKEN“ in Ahaus im Zeitraum vom 02. bis zum 04. Juni 2023. Tickets sind nur für das aufgedruckte Konzert gültig.


1.3 Mit Kauf des Tickets erhält der Käufer eine Eintrittsberechtigung zur ausgewählten Veranstaltung


1.4 Die MIA behält sich das Recht vor Tickets an der Abendkasse anzubieten. Sollten Tickets an der Abendkasse angeboten werden, muss das Ticket vor Ort in Bar oder per EC-Karte bezahlt werden.


1.5 Es ist grundsätzlich untersagt, die bereits erworbene Eintrittskarte gewerblich weiterzuverkaufen. Die Tickets dürfen auch privat nicht zu einem höheren Preis als den aufgedruckten Ticketpreis zzgl. nachgewiesener Gebühren veräußert werden. Auch eine Verwendung zu Verlosungszwecken und/oder zur Durchführung von Gewinnspielen ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt. Ein Verstoß führt zum entschädigungslosen Verlust der Eintrittsberechtigung.


1.6 Bei Verlust des Tickets besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines neuen Tickets.


1.7 Eine Rückgaberecht von Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die MIA behält sich das Recht auf Einzelfallprüfung vor.



2 Einlass

2.1. Ein Einlass zur Veranstaltung ist nur mit gültiger Eintrittskarte möglich. Beim Einlass ist die Karte vorzuzeigen und wird gegen ein Veranstaltungsbändchen eingetauscht, welches während der gesamten Veranstaltung vom Besucher getragen werden muss. Das Veranstaltungsband ist nicht übertragbar.


2.2. Die MIA behält sich das Recht vor, sollte der Besucher dazu aus wichtigem Grund Anlass geben, den Einlass zum Veranstaltungsgelände zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, ein(e) offensichtlich menschenverachtende(s), rassistische(s), homophobe(s) Kleidung und/oder Verhalten, nicht einhalten der geltenden Coronaschutzmaßnahmen sowie gefährlicher Gegenstände (z.B. Waffen, Pyrotechnik, Fackeln, Rauschmittel und andere gefährliche Gegenstände).


2.3. Der Besucher hat im Falle des Nichteinlasses trotz Karte das Recht auf Erstattung des Ticketpreises, außer es besteht ein wichtiger Grund (insbesondere die o.g.) für die Einlassverweigerung. In diesem Falle ist eine Rückgabe des Tickets/eine Erstattung des Ticketpreises nicht möglich. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn die MIA handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.


2.4. Der Veranstalter übernimmt durch den Einlass von Personen, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedürfen, keinerlei vertragliche Verpflichtungen zur Führung einer solchen Aufsicht. Dies gilt sowohl gegenüber dem Aufsichtsbedürftigen als auch gegenüber Aufsichtspflichtigen.


2.5 Der vom Veranstalter beauftragte Sicherheitsdienst ist angewiesen Leibes- und Taschenkontrollen durchzuführen. Jeder Besucher erklärt sich mit dieser Kontrolle einverstanden. Erklärt ein Besucher sich mit den Kontrollen nicht einverstanden, kann der Einlass zum Veranstaltungsgelände verwehrt werden. Der Besucher hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises und Schadensersatz.



3 Absage, Abbruch der Veranstaltung, Verspätung & Programmänderung

3.1 Wenn durch Witterungsumstände oder andere äußere Umstände eine Gefahr für Gäste entsteht, wird das laufende Konzert unterbrochen oder das noch nicht gestartete Konzert abgesagt oder verschoben.


3.2 Wird das Konzert aufgrund behördlicher Anweisung oder aus Gründen höherer Gewalt vor Beginn des Konzertes abgesagt oder nach dessen Beginn abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Gegen Vorlage der erworbenen Eintrittskarte und der Kaufquittung erhält der Besucher allerdings den Ticketpreis (abzüglich der jeweiligen System- und/oder Vorverkaufsgebühren des Ticketanbieters, über den das Ticket erworben wurde) erstattet.


3.3 Das Konzert kann durch den Veranstalter terminlich (a) oder örtlich (b) aufgrund von unmöglicher oder unzumutbarer Durchführung verlegt werden, dies gilt auch in Bezug auf eine Änderung der CoronaSchVO.


3.4 Verspätungen, die nicht mehr als 2 Stunden betragen, sind vom Besucher hinzunehmen.


3.5 Änderungen des Bühnenprogramms werden schnellstmöglich durch den Veranstalter bekanntgegeben.


3.6 Das Lineup ist zu jederzeit vorläufig und kann jederzeit vom Veranstalter geändert werden. Änderungen des Lineup inklusive Wegfall einzelner Künstler führt nicht zu einer teilweisen oder kompletten Erstattung des Ticketpreises. Dies schließt ausdrücklich Künstlerabsagen, die nicht in der Hand des Veranstalters liegen, ein.


3.7 Der Veranstalter ist berechtigt, bestimmte Bereiche oder auch das gesamte Veranstaltungsgelände temporär aus Sicherheitsgründen räumen zu lassen. Der Veranstalter bemüht sich, die betroffenen Bereiche so schnell er es verantworten kann wieder freizugeben. Ein Anspruch auf Schadenersatz oder Rückerstattung des Ticketpreises besteht in diesem Falle nicht.



4 Verbote & Hausrecht

4.1 Der Betreiber hat auf dem gesamten Veranstaltungsgelände Hausrecht. Dieses wird von dem beauftragten Sicherheitsdienst durchgesetzt bzw. ausgeübt. Den Weisungen des Sicherheitsdienstes und des Betreibers ist Folge zu leisten.


4.2 Gewerbsmäßige Handlungen (insbesondere Verkauf von Waren, Speisen oder Getränken sowie das Verteilen von Flyern und Werbung jeglicher Art) sind auf dem Veranstaltungsgelände grundsätzlich verboten. Hierfür bedarf es einer schriftlichen Zustimmung durch den Betreiber.


4.3 Verstößt ein Besucher gegen in diesen Vertragsbedingungen getroffenen Regelungen oder wenn ein Besucher den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung oder die Gesundheit von sich selbst, anderen Besuchern, Künstlern oder Mitarbeitern des Betreibers gefährdet, kann eine Verweisung vom Veranstaltungsgelände erfolgen. Einen Anspruch auf Schadensersatz oder Erstattung des Ticketpreises hat der betroffene Besucher in diesem Fall nicht.


4.4 Personen unter Drogeneinfluss kann trotz gültiger Eintrittskarte der Zutritt bzw. der weitere Besuch der Veranstaltung verweigert werden, für sie besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises und Schadensersatz.


4.5 Jegliche Form von Vandalismus wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.


4.6 Neben den sich aus diesen AGB ergebenden Pflichten, verpflichtet sich der Besucher auch zur Beachtung der FAQ und Regeln für das Verhalten, die den Birthday Bash-Konzerten zugrunde liegen.



5 Lebensmittel & Getränke

5.1 Plastikflaschen, Kanister, Glasbehälter jeder Art, PET Flaschen, Dosen und/oder sonstige Trinkbehälter sowie das Mitbringen von eigenen Speisen/Getränken oder Lebensmitteln, Hartverpackungen und Kühltaschen sind auf dem Veranstaltungsgelände grundsätzlich verboten. Der Veranstalter kann hiervon Ausnahmen machen, die vorab per mail an festival@mia-ahaus.de abgeklärt werden müssen.


5.2 Speisen und Getränke werden vor Ort angeboten. Als Zahlungsmittel wird auf dem Veranstaltungsgelände sowohl Bar-Geld, als auch EC- und Kreditkartenzahlung akzeptiert.


5.3 Auf Geschirr und Becher zur Ausgabe von Speisen oder Getränken kann der Veranstalter ein Pfand erheben. Dieses wird nur bei unversehrter Rückgabe des Bechers / des Geschirrs zurückgezahlt.


5.4 Wenn Speisen oder Getränke bei Gastronomen auf dem Veranstaltungsgelände, die nicht identisch mit dem Veranstalter sind, gekauft werden, besteht eine vertragliche Beziehung bezüglich dieser Speisen oder Getränke ausschließlich zu diesem Gastronomen.



6 Jugendschutz

6.1 Für das gesamte Veranstaltungsgelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Wer dagegen verstößt (beispielsweise durch Weitergabe von Alkohol an Besucher unter 16 Jahren), riskiert eine Anzeige und kann von dem Gelände verwiesen werden. Eine Erstattung des Eintrittspreises oder Schadenersatz sind in diesem Falle ausgeschlossen.



7 Aufzeichnungsgeräte & Aufnahmen

7.1 Das Fotografieren auf dem Veranstaltungsgelände ist Besuchern nur für den privaten Gebrauch erlaubt. Eine kommerzielle oder redaktionelle Nutzung ist vorab per Mail an festival@mia-ahaus.de abzuklären.


7.2 Besuchern, die Kameras mit Zoomobjektiven, Wechselobjekten und/oder Videofunktion sowie Aufzeichnungsgeräte für Bild und/oder Ton (MP3/MP4-Rekorder, Diktiergeräte etc.) oder anderes semiprofessionelles oder professionelles Aufnahmeequipment mitführen, kann der Eintritt verwehrt werden.


7.3 Mitschnitte und/oder Aufzeichnungen, die ohne Erlaubnis des Betreibers erfolgen, sind verboten. Im Falle einer Veröffentlichung solcher Aufnahmen erfolgt eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung. Verstößt ein Besucher mit der Veröffentlichung von Mittschnitten und/oder Aufzeichnung gegen Urheber- oder Nutzungsrechte der auftretenden Künstler, hat er dem Betreiber und/oder den Rechteinhabern den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen.


7.4 Der Besucher erklärt sich mit Betreten des Veranstaltungsgeländes unwiderruflich damit einverstanden, dass Bild-, Ton-, und Videoaufnahmen von ihm durch den Betreiber oder durch vom Betreiber akkreditierte Dritte angefertigt und zu Werbe- und/oder Berichtzwecken unentgeltlich benutzt werden dürfen. Das schließt insbesondere eine Veröffentlichung im Internet und sozialen Netzwerken ein. Außerdem ist insbesondere die Veröffentlichung von Fotos eingeschlossen, auf denen Kennzeichen zu sehen sind.



8 Lautstärke, Hörschutz

8.1 Wir weisen darauf hin, dass bei der Veranstaltung aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Es wird grundsätzlich empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters für auftretende Hörschäden auf Grund mangelnder Vorsorge ist ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich oder hat seine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt.



9 Haftung

9.1 Die Haftung des Betreibers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit er nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt haftet. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Besucher oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind. Schadensersatzansprüche auf Grund höherer Gewalt sind ausgeschlossen.


9.2 Störungen der technischen Einrichtung des Geländes oder deren Fehlbedienung durch den Besucher begründen für den Mieter keine Schadensersatzansprüche. Der Besucher haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen dem Betreiber oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Außerdem haftet er für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen des Geländes und dessen Nebenflächen.



10 Datenschutz

10.1 Der Veranstalter speichert und verarbeitet die vom Ticketkäufer angegebenen Daten für die Zwecke der beiderseitigen Vertragserfüllung. Der Veranstalter darf die Daten nur zum Zwecke der Information des Besuchers verwenden (z.B. Veranstaltungsinformationen, Newsletter, etc.). Diese Daten werden in keinem Fall an Dritte weitergegeben.



11 Sonstiges

11.1 Bei Fragen, Reklamationen, Beanstandungen, Unklarheiten oder sonstigen Anregungen, wenden sich Besucher bitte vor Beginn der Veranstaltung direkt an die MIA per Mail: festival@mia-ahaus.de.



12 Anwendbares Recht & salvatorische Klausel

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand ist Coesfeld. Vertragssprache ist Deutsch.


12.2. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so gilt § 306 BGB



Veranstalter:

Musikerinitiative Ahaus e.V. · Parallelstr. 1 · 48683 Ahaus · eMail: info[at]mia-ahaus.de

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